strafregisterauszug

Bei einem Strafregisterauszug handelt es sich um einen Auszug und Einblick in das individuelle bzw. persönliche Strafregister, welches auf Bestellung vom Bundesamt für Justiz auf erstellt und übermittelt wird.

Dabei muss zwischen bei verschiedenen Auszügen aus dem Strafregister unterschieden werden. Zum einen ist zwischen dem Privatauszug, zum anderen zwischen dem Sonderprivatauszug, zu unterscheiden.

Dabei gibt der Privatauszug Auskunft über alle Urteile, welche wegen Verbrechen und Vergehen, die durch eine erwachsene Person begangen wurden, gefällt wurden.

Dieser Privatauszug kann für jeden beliebigen Zweck bestellt werden, wie zum Beispiel für Jobbewerbungen oder auch für das Einreichen bei der Wohnungssuche.

Der Sonderprivatauszug ist eine neue Form des Strafregisterauszuges, welcher für Tätigkeiten benötigt wird, die regelmäßig die Arbeit und den Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen mit sich bringen.

strafregisterauszug

Einfach und unkompliziert: Online- Beantragung des Auszuges

Bei der früher notwendigen Beantragung des Auszuges aus dem individuellen Strafregister war ein Gang zur zuständigen, amtlichen Behörde nötig und unerlässlich. Die damals damit verbundenen langen Anfahrtswege und Wartezeiten lassen sich allerdings heute umgehen und ersparen.

Diese können dadurch vermieden werden, dass der benötigte Auszug heute auch bequem von zu Hause und somit vom heimischen PC aus online gefordert und bestellt werden kann.

Hierbei ist es sinnvoll, wenn die etappen- bzw. schrittweise Bestellung mit Hilfe eines Online- Wegweisers erfolgt. Dieser ist zu einem kleinen Entgelt käuflich und erklärt prägnant und verständlich den gesamten Bestellprozess, sodass der Auszug

vom Bundesamt für Justiz bearbeitet und direkt per Post übermittelt bzw. zugesendet werden kann.strafregisterauszug